Photovoltaik Förderaktion 2013

Am 12. April 2013 hat Umweltminister Berlakovich die Photovoltaik Förderaktion 2013 des Klima- und Energiefonds vorgestellt. Bis Ende November 2013 stehen 36 Millionen Euro als Fördermittel für neue Photovoltaikanlagen zur Verfügung. Dabei wird ein neues, verbessertes Einreichmodell zum Einsatz kommen. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur Photovoltaik Förderaktion 2013.

Photovoltaikanlage 2013Folgende Vorgaben müssen Sie beachten, wenn Sie 2013 eine Photovoltaikförderung einreichen möchten:
# gefördert werden ausschließlich neu installierte Photovoltaik-Anlagen im Netzparallelbetrieb
# keine Größen-Beschränkung, gefördert wird jedoch bis maximal 5 kW-peak
# nur für Privatpersonen
# Förderung wird nach Vorlage der Endabrechnung als Pauschalbetrag ausbezahlt
# für freistehende Photovoltaikanlagen oder Aufdach-Photovoltaikanlagen bis zu 5 kWp gibt es eine Förderpauschale von 300 Euro/kWp
# für gebäudeintegrierte Photovoltaikanlagen gilt eine Förderpauschale von 400 Euro/kW
# Teilnahme an der Förderaktion jederzeit möglich, der aktuelle Stand der noch zur Verfügung stehenden Fördermittel wird unter www.pv2013.at veröffentlicht

Und so reichen Sie Ihre Photovoltaik-Förderung richtig ein:

# Kontaktieren Sie uns rechtzeitig. Wir planen die perfekte Anlage in der richtigen Dimension für Ihren Bedarf und unter Ausnutzung der Fördermöglichkeiten, während Sie sich eine Zählpunktnummer beim Netzbetreiber besorgen.

# Wir vereinbaren den fixen Installationstermin. Anschließend beantragen Sie eine Registrierungsnummer für das Projekt, damit Sie Ihr Förderansuchen einreichen können. Die Registrierung nehmen Sie unter www.pv2013.at vor, sobald der vereinbarte Installationstermin nicht mehr als 12 Wochen in der Zukunft liegt. Damit ist Ihr Anteil am Förderbudget reserviert.

# Nachdem Ihre Photovoltaikanlage installiert, abgenommen (Prüfbefund!) und abgerechnet ist, erfolgt der konkrete Förderantrag. Dies muss unbedingt innerhalb der Frist von 12 Wochen geschehen, ansonsten wird Ihre Reservierung ungültig und ein zweiter Antrag kann nicht gestellt werden. Deshalb ist es für Sie wichtig, einen verlässlichen Partner mit der Durchführung zu beauftragen.

Hier finden Sie den Link zum Leitfaden Photovoltaikförderung